FAQ

Sie haben noch Fragen? Dann klicken Sie sich hier durch oder wir klären sie im Rahmen der Erstberatung.

Erfahrungsgemäß erspart die frühzeitige anwaltliche Beratung spätere Kosten einer möglichen Fehlentscheidung.

Selbstverständlich hat jede fundierte rechtliche Beratung und Vertretung ihren Preis, dennoch ist anwaltlicher Rat oft günstiger als vermutet. Gute Leistung soll ordentlich vergütet werden, das gilt für Ihre Arbeit genau so wie für meine.

Die anfallenden Kosten richten sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Dieses unterscheidet:

1. Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung, das bedeutet Tätigkeit, bei der mein Auftreten für Sie Dritten gegenüber sichtbar wird

2. Kosten der Erstberatung und

3. Kosten der Beratung ohne Tätigwerden nach außen

Für die Erstberatung berechne ich Ihnen 150,00 € incl. Mwst. Diese werden nicht mit später anfallenden Gebühren verrechnet.

Im Übrigen setzt das Gesetz keine Höhe der weiteren Beratungsgebühren fest. Der Anwalt soll vielmehr eine Vergütungsvereinbarung treffen. Vor allem aus Gründen der Gleichheit und Transparenz habe ich mich entschieden, in diesen Fällen wie auch in geeigneten Fällen außergerichtlicher Vertretung mit einem Stundensatz von 130,00 € zzgl. Mwst. abzurechnen.

Für alle weiteren Fälle, insbesondere im Fall gerichtlicher Vertretung richten sich die Gebühren vorrangig nach dem Gegenstandswert der bearbeiteten Angelegenheit. Sofern die gesetzlichen Gebühren den anfallenden Arbeitsaufwand nicht decken, spreche ich Sie auf die Notwendigkeit einer Vergütungsvereinbarung an.

Die genaue Höhe der anwaltlichen Kosten ist vom jeweiligen Einzelfall abhängig; das anwaltliche Kostenrecht dabei sehr komplex. Gerade deshalb können Sie sich verlassen auf:

  • Ich informiere im Erstberatungsgespräch über mögliche und bereits erkennbare Kosten der weiteren Beauftragung.
  • Sie als Auftraggeber*in führen das Mandat. Das bedeutet, dass ich mit Ihnen vor jedem weiteren gebührenauslösenden Tätigwerden bespreche und berate, welche Kosten, Risiken und Erfolgsaussichten bestehen. Anhand dieser Informationen entscheiden Sie, welchen weiteren Weg wir gemeinsam gehen.

Sollten Sie mittellos sein und liegen weitere vom Gesetz vorgegebenen Voraussetzungen vor haben Sie Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Verfahrenskostenhilfe.

Einen Beratungshilfeschein erhalten Sie vor Erstberatung bei Ihrem örtlichen Amtsgericht. Für Marzahn-Hellersdorf ist das das Amtsgericht in Lichtenberg.

Sie können die Erstberatung bar oder mit gängigen EC-Karten, Debit-Karten oder Kreditkarten bezahlen. Ich arbeite mit dem Zahlungsdienstleister SumUp und bin daher (sofern die Technik nicht streikt) flexibel.

Die weitere Beratung und Vertretung wird durch ordnungsgemäße Rechnungserstellung mit Ihnen abgerechnet. Zahlungsziel ist in der Regel innerhalb von 14 Tagen.

Lassen Sie sich zu Scheidung beraten, ist hilfreich, wenn Sie bereits Urkunden wie Eheurkunde, Geburtsurkunden der Kinder und Nachweise zu Einkommen mitbringen. Gibt es gemeinsames Eigentum oder Schulden, über das Streit bestehen könnte, sind Nachweise hierzu geeignet.

Je nach Thema Ihrer Beratungsanfrage können auch Vaterschaftsanerkennungen, Unterhaltstitel, Entscheidungen aus früheren Streitigkeiten wichtig sein.

Bitte filtern Sie vorab, welche Unterlagen für das erste Gespräch wirklich aussagekräftig und notwendig sind. Sofern im weiteren Mandat Nachweise notwendig werden, bespreche ich das stets mit Ihnen.

Wir gewinnen wertvolle Zeit, wenn Sie den Mandatsaufnahmebogen bereits zum Gespräch mitbringen.

Zu unseren Sprechzeiten können Sie einen persönlichen oder telefonischen Besprechungstermin vereinbaren.

Bedenken Sie bitte, dass ich wegen der Wahrnehmung von Gerichtsterminen häufig außer Haus bin und deshalb eine Terminvereinbarung sinnvoll ist.

Gern können Sie mir auch jederzeit eine E-Mail schreiben, die ich im Regelfall kurzfristig beantworte.

Ja, ich verfüge über ein modernes Videokonferenzsystem mit dem sowohl Beratung mit Mandanten im geschützten Raum, wie auch die Teilnahme an Gerichtsverhandlungen im Beisein des Mandanten möglich sind.

Letzteres benötigt allerdings die Zustimmung des Gerichts und ist vor allem bei großen Entfernungen und einfach gelagerten Fällen geeignet. Gern sprechen Sie mich diesbezüglich an.

Ja, ich bin zugelassen an allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten in Deutschland.
Familienverfahren finden vor Amts- und Oberlandesgerichten statt. Wohnen Sie in einem anderen Bundesland ist die Beratung und Vertretung dennoch möglich, über Telefon und Videocalls. Sofern meine Anwesenheit vor einem entfernten Gericht notwendig ist, sprechen wir vorab über die anfallenden Anreisekosten.